Kein Einzelfall!

Die Firma „Deutschland“

haftet nicht!

„Kaltenteignung!“

„1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (lat. audiatur et altera pars). Es bedeutet im Kern, dass Aussagen der streitenden Parteien nicht bloß gehört, sondern inhaltlich gewürdigt und bei der Urteilsfindung gegebenenfalls mit berücksichtigt werden müssen.“

Nun, wenn niemand geladen wird, braucht ein Richter auch nicht „zuhören“! Sehr sinnig!

Macht der Staat heimlich Kasse?

Der letzte Erbe ist der Staat. In Niedersachsen ist dafür das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) zuständig (früher OFD). Südniedersachsen trägt nicht unerheblich zum staatlichen Erbgeschäft bei, sagt der Leiter des NLBL. 1.964 Staatserbschaften für Niedersachsen gab es im Jahre 2017. Der Gesamtüberschuss betrug ohne die Berücksichtigung von Verwaltungs- und Personalkosten knapp 6 Millionen Euro.
(Veröffentlichung Niedersächsisches Finanzministerium 23.02.2018)

Das Land Niedersachsen erbt immer öfter. Als Holger H. und sein Kollege Martin V. sich 2002 erstmals um die Materie kümmerten, landeten 40 bis 60 neue Akten im Jahr auf ihren Schreibtischen. Diese Zahl hat sich in 15 Jahren verdreißigfacht. Doch dazu kamen 1953 Fälle, in denen sich V.‘ Abteilung, die jetzt zum 2017 geschaffenen Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften gehört, um Staatserbschaften kümmern musste.

Nur in knapp zehn Prozent der Fälle hat der Erblasser den Staat in voller Absicht direkt als Erbe bestimmt. Niedersachsen verzeichnet Jahr für Jahr Rekordgewinne. Obgleich die NLBL in der Presse behauptet, die Staaterbschaften seien belastend und aufwendig in der Abwicklung.

Harzer Baudenkmal trotz Erben vom Fiskus
für 40.000 € verramscht …

Die Villa Waldtraut in Bad Harzburg im März 2019 zur Zeit der Dreharbeiten zu Frontal 21

  • Frontal 21 | ZDF Sendung 30.04.2019
  • Mario Barth räumt auf | RTL
  • 31.03. 2020 | 0:30 Uhr | Justice | RTL

Villa Waldtraut
in der Amsbergstraße 14,
Bad Harzburg

 

Baujahr 1894, ein stadtbildprägendes Bauwerk im traditionellen Kurbad-Baustil in exzellenter Lage in Bad Harzburg mit wunderbarem Blick über den Kurort. Die Grundstücksfläche ist 1974 m² (alleine der Grundstückswert ca. 150.000 €). Die Wohnfläche der Villa beträgt 600 m².

Ist das  Rechtsbeugung?

Nächster Schritt: Verfassungsbeschwerde

Aktueller Stand 30.03.2021:

Nichtzulassungsbeschwerde Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde abgewehrt!

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 11. Zivilsenats der Oberlandesgerichts Braunschweigs vom 28. August 2020 – 11 U 65/19 – wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert. (§543 Abs, 2 Satz 1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird gemäß §544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO abgesehen.

Der Träger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahren (§97 Abs. 1 ZPO).

Und die sind nicht unerheblich!

„Hinweisbeschluss“ des OLG:

Es wäre besser, die Klage zurückzuziehen! Unser Vortrag wird regelrecht übergangen und mit Paragraphen torpediert.

Wir sind seit Mai 2019 in Berufung!

31.08.2020

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen!

Verhandlung vom Landgericht Braunschweig
„vier“ mal verschoben!
Ergebnis: Klage abgewiesen!

Im März 2018 wurde der Termin ohne Begründung auf den 9. Oktober 2018 verschoben. Auch dieser Termin findet nicht statt. Begründung: Urlaub des vorsitzenden Richters!

Nächster Termin Anfang November 2018! Auch dieser Termin wurde verschoben:
Neuer Termin 07.02.2019!
Begründung: Die gegnerische Anwältin des Landes Niedersachsen hätte keine Zeit!

07.02.2019! Wieder wird der Termin verschoben, diesmal Begründung:
Richterwechsel!

Der 5. Termin Termin war am 19.03.2019 vor dem Landgericht Braunschweig!

Unfreundliche Begegnung mit dem ZDF. Richterin ignorierte die Begrüßung der Moderatorin: „Ich gebe keine Interview!“

Verhandlung LG Braunschweig ohne Anhörung bereits nach 4 Minuten beendet!


Urteil: Klage wurde abgewiesen!

Nachgewiesene Tatsachen:

  • Die Eheleute Teschner wurden bis zu ihrem Tode betreut, u.a. von Thomas E. . Die Ehefrau Teschner verstarb 2009. Das Testament wurde eröffnet. Im Testament von 1982 gab es u.a.  einen Hinweis über den Wert der Immobilie: 470.000 DM. Thomas E. war bei der Testamentseröffnung zugegen! (Nachweis in der Nachlassakte)
  • R. E. Teschner lebte nun allein in der Villa Waldtraut. Als im Winter 2009 das Geld für Heizöl knapp wurde, beantragte Thomas E. bei der Fürsorge einen Zuschuss. Dort wollte man wissen, wie die Vermögenswerte aussehen. Obgleich es eine nachvollziehbare Wertschätzung im Testament gab, beauftragte Thomas E. einem ihm gut (Du) bekannten Bauträger Dirk J. zur Begutachtung. (Nachweise-mail Thomas E. 21.02.2018) Der schätzte das Objekt den 50.000 €. Dirk J. ist erstaunlicherweise auch der spätere Käufer der Villa Waldtraut! Er erwarb sie 2013 für 40.000 € vom Land Niedersachsen. (Nachweis in der Nachlassakte)
  • Es verschwanden zwischen 2008 und 2009 zwei PKW’s des R.E. Teschner, darunter ein akribisch gepflegter Mercedes 500 SE, so Daimler Benz Goslar. Angeblich seien beide Fahrzeuge, laut Aussage eines Verwerters, im Schrottzustand gewesen. Thomas E. konnte nichts über den Verbleib sagen, so erklärte er dies der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die zwischenzeitlich ermittelte, allerdings ohne Erfolg. Drei Monate später brachte erstaunlicherweise die Nichte Teschners beide Fahrzeuge über den TÜV. Sie bat schriftlich um Erstattung der entstanden Kosten. Die Nachlassakte lag der Staatsanwaltschaft vor, das vorhanden Schreiben wurde wohl offentsichtlich übersehen. (Nachweis in der Nachlassakte)
  • Reinhold Emil Teschner starb am 08.08.2011. Eine Woche später übergab die Nichte die Schlüssel der Stadtverwaltung in Bad Harzburg. Am 30.08.2011 beantragte die Stadt einen Nachlassverwalter beim Nachlassgericht Goslar. Zitat: „Dies ist noch nicht möglich, da noch keine Erben ermittelt seien und die das Erbe noch nicht ausgeschlagen haben.“! Einen Tag später wurde das Schreiben mit folgendem Hinweis abgestempelt: „Nachlassrechtliche Dinge geklärt!“
  • Dezember 2011, noch haben keine Erben abgelehnt, es wurde bis dato auch nur eine Liste von Erben 3. Ordnung überreicht. Bis dato ermittelte das Nachlassgericht keine Erben, setzte aber trotzdem einen Nachlassverwalter ein. Hans J. F.. Auch er ist Geschäftspartner des Bauträgers und späteren Käufers Dirk J.
  • Der Nachlassverwalter Hans J. F., auch ihm lag das Testament mit Hinweis über den Wert der Immobilie in Höhe von 470.000 € vor, taxierte das Objekt auf einen erstaunlichen Einheitswert von 47.294,00 € . Dies, obgleich er noch einen Absatz zuvor in seinem Nachlassverzeichnis Grundschuldbestellungen in Höhe von rund 250.000 DM auflistete.  Offene Verbindlichkeiten listete Hans J. F. mit 13.075,00 € auf.
    Fakt: Selbst mit dem gering dargestellten Wert war die Villa Waldtraut nicht überschuldet!
    Hans J. F. war übrigens Bankkaufmann und selbsternannter Ahnenforscher. Er recherchierte nachweislich nicht!  (Nachweis in der Nachlassakte und Screenshot homepage)
  • Seitens des Nachlassgerichtes und des Nachlassverwalters wurden keine Erbenermittlung durchgeführt. Erbenermittler wimmelte man ab. Außerdem erschien der Nachlass überschuldet. Deshalb schlugen alle bekannten Erben der 3. Ordnung notariell das Erbe aus! (Nachweis in der Nachlassakte)
  • Für die meisten Erbenermittler war der dargestellte Wert des Erbes zu niedrig. Sie stellten die Erbenermittlung ein. Grund: Überschuldung!
  • 2012 meldete eine Erbenermittlung, dass sie einen potentiellen Erben hätte. Dies ignorierte das Nachlassgericht Goslar. Im Gegenteil, das Nachlassgericht beschließt sogar nur wenige Wochen später den Nachlass dem Land Niedersachsen zu übertragen. Dies alles erfolgte in kürzester Zeit!
  • Das Nachlassgericht schrieb weder die Behörden des Geburtsortes des Verstorbenen, noch die Standesämter an. Begründung: Zu geringer Wert des Objektes! (Nachweis in der Nachlassakte und Beschluss des LG Braunschweig)
  • Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Oberfinanzdirektion, ist nun Erbe der Villa Waldtraut. Selbst hier gibt es Einwände bezüglich der geringen Bewertung der Immobilie. (Nachweis in der Nachlassakte)
  • Das Land Niedersachsen beauftragte bereits eine Woche bevor es als Erbe eingetragen wurde, das Staatliche Baumanagement in Braunschweig zur Begutachtung der Villa Waldtraut. Die bewertete das Objekt mit 47.600,00 €.
    Es ist eindeutig, dass dieses Gutachten manipulativ auf diesen Wert herunter gerechnet wurde. Die Rechenwege sind eindeutig falsch,  nachgewiesen durch den Gerichtsgutachter Gerhard O.! Die Schätzung basiert u.a. auf einem Ertragswert, der bei einer leerstehenden Immobilie, die keinen Ertrag abwirft, völlig falsch angesetzt ist. (Nachweis Gutachten des staatlichen Baumanagement vs. Gutachten Gerhard O.)
  • Das Gutachten ist falsch und ohnehin wertlos, da sich das Land Niedersachsen selbst ein Gutachten erstellt hatte. (Nachweis in der Nachlassakte)
  • Ein Gutachten eines unabhängigen Gerichtsgutachters schätzte das Objekt auf 160.000 €. Er sieht das staatliche Gutachten als skandalös an. Dieses Gutachten wird seitens des Landes Niedersachsen, sowie vom Landgericht Braunschweig übergangen. (Nachweis Urteil LG Braunschweig)
  • Erbschein an den Sohn ausgestellt am 25.03 2014, Gebühr 270,00 € erhoben auf einen Wert des Erbes in Höhe von 30.317,00 €. Ausgezahlt wurden letztendlich nur rund 13.000,00 €, der Rest mach Abzug aller Verbindlichkeiten. Eine Rückabwicklung der Erbsache stand außer Frage.
  • Nachdem der Bauträger von der Existenz des Sohnes erfuhr, stoppte er sein Bauvorhaben, räumte die Villa Waldtraut und bot die Immobilie auf allen Internetportalen für 165.000 € an. Noch einmal zur Erinnerung, zu Beginn schätzte er die Immobilie auf 50.000 €. Angeblich, so Dirk J. im Interview mit Frontal 21, hätte das plötzliches Erscheinen des leiblichen Sohnes mit dem Weiterverkauf nichts damit zu tun.
  • Anonymer Hinweis: In den letzten Jahren versucht das Land Niedersachsen, vertreten durch die OFD, massiv Einfluss auf die Verteilung des Erbes zu nehmen. Einige Amtsgerichte bzw. die zuständigen Rechtspfleger/innen geben dem Verlangen der OFD nach schnellst möglicher Festsetzung des Landes Niedersachsen als Erbe nach, andere Amtsgerichte wehren sich gegen eine voreilige Festsetzung und kommen der Suche nach Erben mittels öffentlicher Aufforderung durch Erbenermittler oder durch Einleitung einer Nachlasspflegschaft nach.
  • Zwischenzeitlich meldete sich auch Thomas S., Er bestätigte, das „skandalöse“ Handeln der Oberfinanzdirektion.
    Zitat: Es gab Zusammenkünfte der OFD mit zuständigen Mitarbeitern der Nachlassgerichte. Ziel ist die beschleunigte Festsetzung des Fiskus als Erbe in vermögenden Erbfällen. Die gesetzlichen Erben wurden und werden übergangen.
  • Der Einblick in die Grundbuchakte wurde uns verweigert! Begründung: „Es bestehe kein berechtigtes Interesse!“ Die gegnerische Anwälten hingegen bekam einen Einblick! (Nachweis Schreiben ans LG Braunschweig)
  • Die Immobilie „Villa Waldtraut“ wurde weit unter dem Marktpreis veräußert, das bedeutet eigentlich, dass der Verkauf sittenwidrig und somit ungültig ist!

Fazit:  Das alles hat einen bitteren Beigeschmack!

Ein Bauträger schätzt im Auftrag eines ihm bekannten Pflegers ein Immobilie weit unter dem Wert und erwirbt sie später zu einem Viertel des realen Preises! Behörden wickeln den Nachlass ohne Recherche in schnellstmöglichen Zeit ab! Ein staatliches Gutachten wird offensichtlich der Schätzung angepasst!

Bis dato wurde seitens der Staatsanwaltschaft und seitens des Landgerichtes die Sachlage übergangen und verdrängt! Die Staatsanwaltschaft in Hannover war in keinster Weise bereit überhaupt zu ermitteln! Auch ein Einblick in die Grundbuchakte wurde uns verwehrt. Grund „Kein berechtigtes Interesse!“

Wir klagen gegen das Land Niedersachsen, der Gerichtsstandort ist in Niedersachsen. Ist so nicht automatisch eine Befangenheit gegeben?

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Bitte melden Sie sich!

Kontakt: info@staatserbschaften.de

5 Kommentare

  1. Hallo,

    wollte mal nachfragen, was zwischenzeitlich aus dem Streitfall geworden ist, oder ob die weiteren Termine immer wieder verschoben wurden.
    Darf ich fragen mit welchem Ansprechpartner Sie in Hannover zu tun hatten?

    Mfg
    Jan

    1. Hallo Jan,
      wir haben in der ersten Instanz vor dem Landgericht in Braunschweig verloren. 5 Minuten war die Dauer der Verhandlung!
      Einer der unglaublichen Argumente im Urteil des LG Braunschweigs ist: „Auf Grund des geringen Wertes brauchte man nicht nach Erben zu suchen!“

      Im April berichtete das ZDF mit der Sendung frontal 21 über diesen Fall. Ich habe nun den Anwalt gewechselt und das war gut so! Wir sind gut gerüstet und haben viele neue Informationen.
      Hannover reagiert überhaupt nicht, weder die Verantwortlichen, noch die Staatsanwaltschaft, obwohl wir viele Hinweise haben, teils anonym, manche auch offen. Wir kämpfen weiter und sind guter Dinge.

      Die homepage wird in kürze aktualisiert. Es ist viel geschehen!

      MfG Frank Arne Teschner

      1. Ich würd mich in Grund und Boden Schämen !

        Zu Lebzeiten aufgrund erniedrigenden aussage der Mutter , den Vater nie besucht oder Kontaktiert zu haben , ob wohl der schön artig die allimente der Verehrten Frau Mutter Überwiesen hatt, nun sich aber erbärmlich als den Verlassenen Sohn sich hin stellen lassen und noch abkassieren wollen.

        Du Eckelst mich an !

        Ich kenne zu genügendst Fälle, wo die alte (zum leid der kinder) in der Ehe machte was ihr spass machte, bis dass der Fleissige Überstunden – Ehemann die Schnauze voll hatte !!!

        Und nun beschwer dich bei deiner Lieben Mammi

        1. Bevor der hier beginnende „Shitstorm“ ausufert, werde ich einiges kurz klarstellen:

          Es geht hier einzig und allein um Unterlassungen und Fehler in den behördlichen Ämtern und Einrichtungen, fehlerhaftes Vorgehen, welches vom Staat vertuscht oder vor Gericht übergangen und gedeckt wird.

          „Recht haben“ ist eben nicht gleich „Recht bekommen“!

          Wenn geurteilt wird, ohne auf vorgetragenen Fakten einzugehen oder sich ein „neutrales“ Bild von der Lage zu machen (so sollte man es von einem Gericht in einem Rechtsstaat erwarten), grenzt das an Rechtsbeugung!

          Nun zum Kommentar von „Baumann“:

          Mein Vater hatte meine Mutter bereits während ihrer Schwangerschaft verlassen.
          Zu meinem ersten Lebensjahr wurden meine Eltern geschieden!
          Zunächst zahlte mein Vater einmalig 100 DM, im zweiten Monat 50 DM, danach überschrieb er sein Vermögen seiner Mutter und beantragte das „Armenrecht“.
          10 Jahre klagte meine Mutter erfolglos auf Unterhalt. Sie zog mich alleine und mit eigener Kraft groß!
          Ich hatte im Übrigen keinen Kontakt zu meinem Vater, das lag an ihm!

          Ich wollte diesen Kommentar zunächst nicht veröffentlichen, dachte mir aber, dass es sicher noch mehr Menschen mit ähnlich moralischem Gedankengut gibt und wollte dem vorgreifen!

          PS an Baumann: Ihr Schicksal hat mit meiner Geschichte rein gar nichts zu tun. Man sollte gelegentlich zu Ende denken, bevor man um sich haut! In diesem Sinne, eine gesunde Zeit!

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