Das Leben ist „endlich“!
In Deutschland ist zum Glück alles geregelt. Nicht alles ist in Gottes Hand.
Schon gar nicht der Nachlass einses Verstorbenen!
Wenn man einsam stirbt
Zunächst gibt es „gesetzliche Erben“.
Erben können auf zwei Arten am Nachlass eines verstorbenen Erblassers in Deutschland beteiligt werden. Wer zu den nächsten Angehörigen des Verstorbenen gehört, der keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, kann sich auf die gesetzliche Erbfolge berufen und erhält so den Erbschein. Falls der Verstorbene, der Erblasser, seine Nachlassplanung zu Lebzeiten selbst in die Hand genommen und entsprechend geregelt hat, bildet entweder das Testament oder ein Erbvertrag die juristische Basis für das Erbe.
Wenn es keine Erben gibt oder das Erbe ausgeschlagen wird, erbt der Fiskus
Lässt sich nach einem Todesfall kein Erbe finden, geht der gesamte Nachlass an den Fiskus.
Wenn das Land erbt, gibt es meist zwei Gründe: Entweder fehlt ein rechtmäßiger Erbe, da der Tote keine Verwandten mehr hatte und niemand in seinem Testament bedacht wurde oder die Angehörigen haben das Erbe aus Angst vor einem überschuldeten Nachlass abgelehnt.
Fassen wir zusammen, der Fiskus erbt …
- wenn kein Erbe da ist, oder kein Erbe zu finden ist (was eher selten ist, irgendwie gibt es immer einen Verwandten)
- wenn der Nachlass überschuldet ist und die Erben den Nachlass ausschlagen (was eher wahrscheinlich ist)
Folglich ist der Staat beim Erben oftmals der Verlierer. Überschuldete Nachlässe und Schrottimmobilen setzen dem Staat zu. So kann man es zumindest nachlesen. Tatsache ist, dass einige Bundesländern hohe Gewinne an Erbschaften erzielen.
Der Staat erbt – ein lukratives Geschäft?
Gibt man im Internet in der Suchmaschine das Wort „Staatserbschaften“ ein, triftt man unweigerlich das Immobilienportal der OFD Niedersachsen. Vorbildlich kümmern sich die Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion in Hannover um Saatserbschaften. Sie erziehlen großartige Gewinne. Stolz zeigen sie sich in der Öffentlichkeit:
Quelle Spiegel TV 2013:
http://www.spiegel.tv/videos/160190-was-vom-leben-uebrig-bleibt
Der Nachlassverwalter
Ist die Erbfolge nicht geklärt oder haben Angehörige des Verstorbenen das Erbe ausgeschlagen, wird ein Nachlassverwalter eingesetzt. Später erfolgt ein offizieller Erbaufruf im Internet. Der Nachlassverwalter durchforstet den Nachlass und ermittelt in groben Zügen den Wert, auch sucht er nach weitern Erben. Hier die Richtlinien für den Nachlassverwalter. So sollte es jedenfalls sein.
(Dokumente liegen als Beweis vor)
§ 1960 Sicherung des Nachlasses; Nachlasspfleger
(1) Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt oder wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.
(2) Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln, die Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses anordnen und für denjenigen, welcher Erbe wird, einen Pfleger (Nachlasspfleger) bestellen.
(3) Die Vorschrift des § 1958 findet auf den Nachlasspfleger keine Anwendung.
Was wäre, wenn Behörden … ? (nur hypothetisch)
Immer nur als letzter in der Erbfolge bedeutet, dass sich die „Verwerter“ überwiegend mit Schrottimmobilen und wertlosem Nachlass befassen müssen. So gesehen würde jedes Bundesland Minus an den Erbschaften verzeichen. Wie kommt es, dass einzelne Bundesländer, wie beispielseise Niedersachsen, Millionengewinne erzielen?
Was wäre wenn, einmal angenommen, die an der Quelle sitzenden Volksvertreter an lukrativen Erbschaften drehen würden – nur rein hypothetisch betrachtet? So könnte man doch leicht den Finanzhaushalt etwas aufbessern.
Man könnte doch beispielsweise einen lukrativeren Nachlaß schnellstmöglich sichern, vielleicht ohne groß zu prüfen, ob weitere Erben vorhanden sind. Den Nachlass würde in Nach angemessener Frist würde der Staat den Nachlass erben. So könnte der Fiskus das Erbe verwerten. Wäre doch gar nicht so dumm. Taucht später dann doch ein Erbe auf, er bekäme er ja den erziehlten Erlös ausgezahlt, dies natürlich mit aufwendiger Gebüren garniert. Hypothetisch!
So etwas würde unser Staat sicher nicht in Erwägung ziehen!
Trotzdem einmal weiter spinnen, wie wäre es denn, wenn es Erben gäbe? Man könnte doch vermitteln, der Nachlass wär von geringem Wert. Mit versteckten Kosten, wie Beerdingungskosten, offenen Rechnungen etc. trumpfen.
Sicher würden die Erben ablehnen. Schulden erben, wer will das schon?
Gesetz dem Fall, der Staat hätte nun eine Immobilie geerbt.Die Erben wüssten, der Wert wäre Summe „X“.
So dürfte ein späteres Gutachten, das dem Verkauf dienen würde, gar nicht großzügiger gestaltet werden.Für den 3-4fachen Wert weiterverkaufen, das könnte fatal werden.
Das staatliche Gutachten müsste gleichnah an die erste Wertschätzung des Nachlassverwalters angepasst werden. Sonst erscheint alles unglaubwürdig. Außerdem vermarktet sich eine günstige Immobilie besser. Aber so etwas gibt es wahrscheinlich nicht bei uns. Hier herrscht Ordnung!
„Wir leben ja zum Glück in Deutschland!“
Die Villa Waldtraut in den Medien.
(Zeitungsartikel liegt als Beweis vor)
Goslarsche Zeitung | 2013
(Zeitungsartikel liegt als Beweis vor)
Leitartikel in der Hannoverschen Allgemene Zeitung | Mittwoch, 24. Juni 2015
Einige Tage später erhielt der Redakteur der HAZ anonyme Hinweise mit brisantem Inhalt. Zwischenzeitlich haben wir weiter Hinweise bekommen. Es bewahrheitet sich, dass Erbschaften in Niedersachsen beschleunigt dem Fiskus zur Verwertung in die Hände gespielt werden. Als Rechtfertigung will man den Nachlass vor Missbrauch schützen. In Wirklichkeit wissen die Erben nichts von dem Nachlass, da man nur eine öffentliche Nachricht, ein Aufgebot, Ins Internet stellt. Eine Suche ist zu aufwendig. Die Behörden, so sagt man, sind überlastet. Manch einer weiß nichts von seinem Erbe und so geht der Nachlass nach viel zu kurzer Zeit direkt an den Staat.